Hallo zusammen,
ab heute, 20.08.2021, tritt eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft.
In dieser gibt es Änderungen was die Tests für die Schulkinder angeht.
Diese sind nun wie folgt:
- Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen
- Schüler/Schülerinnen ab 15 Jahren müssen einen Schülerausweis vorlegen
Dies gilt ab 20.08.2021 auch bei uns. Schulkinder müssen keinen extra Test mehr für uns vorlegen!
Bei Fragen diesbezüglich kann man mich gerne nochmal kontaktieren.
Liebe Grüße
Sina Sturm