Schutzkonzept
Version 1.0 vom 09.07.2026
Einleitung
Wir, der SC Hellas Wanne-Eickel e.V., positionieren uns gegen sexualisierte und interpersonelle Gewalt im Sportverein. Im Rahmen dessen haben wir unsere Satzung auf der Mitgliederversammlung 2025 entsprechend ergänzt.
Es gibt Einrichtungen, die potenziellen Tätern besonders attraktiv erscheinen. Hierzu zählen insbesondere Vereine, die gute Gelegenheitsstrukturen bieten, also vor allem solche, in denen sich viele Kinder und Jugendliche ohne direkte Beaufsichtigung der Eltern aufhalten.
Eine offene Feedback- und Fehlerkultur sowie eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns Verantwortlicher muss daher dazu beitragen, Betroffene zum Reden zu ermutigen, potenzielle Täter abzuschrecken und ein Klima zu schaffen, welches alle Sporttreibenden vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt schützt.
Unser Schutzkonzept soll gemeinsam als Prozess gelebt werden, um das Thema langfristig im Verein zu verankern!
Wir freuen uns daher, wenn von euch immer wieder neue Impulse und Anregungen zu dem Thema an uns herangetragen werden.
Definitionen
Zur besseren Einordnung interpersoneller Gewalt im Sport werden im Folgenden einige Begrifflichkeiten genauer beschrieben. Dies soll die Grundlage für eine klare Kommunikation schaffen und somit helfen, Missverständnissen vorzubeugen.
Was ist Gewalt?
„Gewalt ist der absichtliche Gebrauch von angedrohtem oder tatsächlichem körperlichem Zwang oder psychischer Macht gegen die eigene oder eine andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft, die entweder konkret oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklungen oder Deprivation führt.“ (WHO, 2002)
Gewalt kann durch Grenzverletzungen und Übergriffe erfolgen, die bis hin zu Straftatbeständen reichen können.
Grenzverletzungen sind dabei dadurch gekennzeichnet, dass sie einmalig oder gelegentlich stattfinden, sie sind unbeabsichtigt und korrigierbar. Die Unangemessenheit ist dabei abhängig vom subjektiven Empfinden der betroffenen Person. Grenzverletzungen können ohne Körperkontakt erfolgen („hands off“) wie z.B. durch sexistische Witze, sexuell anzügliche Bemerkungen, Mitteilungen / Bildnachrichten mit sexuellem Inhalt, Anwesenheit der Trainer*in beim Umziehen/Duschen, Ausfragen des Kindes über seine Sexualgewohnheiten oder mit Körperkontakt („hands on“) z. B. durch unangemessene Berührungen/Massagen, betroffene Person auffordern, mit ihr alleine zu sein, häufige, anlasslose Umarmungen, Streicheln, „Hilfestellung“ bei der Körperhygiene oder beim Umziehen. Dabei ist diese Aufzählung hier nicht abschließend.
Übergriffe passieren nicht zufällig oder aus Versehen, sie unterliegen den typischen Mustern der Täterstrategien und dienen häufig dazu, die Grenzen der Manipulation zu testen oder die Isolation einzuleiten oder zu verstärken. Unter Straftatbeständen versteht man im Kontext interpersoneller Gewalt strafrechtlich relevante Gewaltformen wie sexuelle Berührungen, Vergewaltigung, versuchter Sex, Penetration, Erstellen / Verbreiten von Nacktbildern. Diese Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind in den §§174 - 184 StGB geregelt .
Machtmissbrauch
Im Kontext interpersoneller Gewalt tritt häufig der Missbrauch von Macht auf. Dabei bestehen nicht selten Abhängigkeitsverhältnisse oder hierarchische Strukturen, in denen Personen über- bzw. untergeordnet sind. In solchen Konstellationen können Betroffene aufgrund ihrer Abhängigkeit ausgenutzt, schikaniert oder benachteiligt werden.
Körperliche (physische) Gewalt
Dieser Abschnitt befasst sich mit körperlicher, direkter Gewalt, auch als Körperverletzung bekannt. Körperliche Gewalt kann verschiedene Formen haben und Menschen jeden Alters betreffen. Gemeint ist, dass eine Person eine andere körperlich verletzt oder angreift, zum Beispiel durch Schläge oder Tritte. Sie kann zwischen Einzelpersonen oder auch zwischen Gruppen auftreten.
Emotionale (psychische) Gewalt
Diese Form der Gewalt wird auch als seelische bzw. psychische Gewalt bezeichnet. Typische Verhaltensweisen sind Beschimpfungen oder Beleidigungen. Drohungen oder Erpressung können ebenfalls seelischen Schaden verursachen. Da sie meist mit Worten erfolgt, ist sie oft unsichtbar. Sie führt dazu, dass Betroffene sich unwohl fühlen und Angst empfinden. Mobbing gehört ebenfalls zur psychischen Gewalt. Es kann schwer zu erkennen sein, wirkt sich aber stark auf die Betroffenen aus und kann gesundheitliche Folgen haben.
Sexualisierte Gewalt
Hier geht es um sexuelle Handlungen, die gegen den Willen einer Person stattfinden.
Wenn jemand einen anderen berührt, ohne dass diese Person das möchte. Auch anzügliche Bemerkungen, die dazu führen, dass andere sich schämen oder schlecht fühlen, zählen zu sexueller Gewalt. Ebenso wie Briefe, Nachrichten oder E-Mails mit sexuellem Inhalt, die andere kränken und seelisch verletzen.
Ziele der Prävention und Intervention interpersoneller Gewalt im Sport
Die Ziele der Prävention und Intervention bei interpersoneller Gewalt im Sport dienen vor allem dem nachhaltigen Schutz aller Beteiligten, der Aufklärung und der Beseitigung von Machtmissbrauch. Sie umfassen den Schutz von Körper und Psyche, das Schaffen sicherer Rahmenbedingungen und die Etablierung klarer, konsequenter Handlungsstrategien im Ernstfall. Konkret wird nach angemessener Hilfe für alle beteiligten Personen gesucht. Dies organisieren die Ansprechpersonen des Vereins. Die konkreten Ansprechpersonen des Vereins finden sich in Kapitel 7.
Eingeleitete Präventionsmaßnahmen
Selbstverständlich und aus Überzeugung setzt der Schwimmverein die Maßnahmen zur Prävention interpersoneller Gewalt um, welche sich aus dem Bundeskinderschutzgesetz und dem damit verbundenen Stufenmodell des Landessportbundes ergeben. Wir erfüllen somit auch die Richtlinien des Landeskinderschutzkonzeptes NRW. Im Speziellen wurden folgende Maßnahmen umgesetzt:
Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung des Schwimmvereins SC Hellas Wanne-Eickel e.V.
Der Vorstand hat sich seit Januar 2025 intensiv mit dem Thema Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport befasst, um die Mitgliedschaft im Qualitätsbündnis anzustreben. In der Sitzung des Vorstandes am 25. März 2025 wurde beschlossen, ein entsprechendes Schutzkonzept zu etablieren.
Satzungsänderung
Die Ergänzung der Satzung des Schwimmvereins wurde in der Mitgliederversammlung am 25. Mai 2025 beschlossen. In die Satzung wird folgender Text aufgenommen:
„§ 3 Ethik und Werte
- Das Ansehen und der Ruf des Vereins werden wesentlich durch das Verhalten und Auftreten seiner Mitglieder sowie der ehrenamtlich Mitarbeitenden geprägt. Ein wertschätzender, toleranter, vertrauensvoller und fairer Umgang miteinander zeichnet die Vereinskultur nach innen und nach außen aus.
- Aus diesem Grund tritt der Verein allen verfassungs-, fremdenfeindlichen und antidemokratischen Bestrebungen und jeder weiteren Form von diskriminierenden oder menschenverachtenden Einstellungen, insbesondere aufgrund der Nationalität, der Religion, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Identität oder einer Behinderung entgegen. Dies gilt ebenso für jede Form von Gewalt.
- Unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Glaube, Geschlecht, sexueller Orientierung, sozialer Stellung und Behinderung bietet der Verein allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine sportliche Heimat.
- Der Verein verpflichtet sich in besonderem Maße dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt.
- Funktionsträgerinnen und -träger des Vereins tragen eine besondere Verantwortung. Ihr Handeln und ihre Entscheidungen sind geprägt von einer ethischen Grundhaltung, von Nachhaltigkeit und gesamtgesellschaftlicher Verantwortung im Hinblick auf die Zukunft, von der Wahrung demokratischer Grundrechte, von einer Null-Toleranz-Haltung, von Transparenz und einer objektiven und unabhängigen Entscheidungsfindung.”
Benennung von Ansprechpersonen
Die aktuellen Ansprechpersonen sind stets auf der Website des Vereins veröffentlicht. Mindestens eine Ansprechperson ist durch eine Schulung des Landessportbundes (LSB) für ihre Arbeit qualifiziert oder weist eine entsprechende fachliche Eignung aus.
Risikoanalyse
Die Risikoanalyse wurde am 6. Dezember 2026 mit der AG Schutzkonzept durchgeführt. Das Schutzkonzept, die Ansprechpersonen und Hilfsangebote sind auf der Homepage zu finden.
Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse
Beim Schwimmverein SC Hellas Wanne-Eickel e.V. darf nur in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wer vorher sein erweitertes Führungszeugnis - nicht älter als vier Jahre - zur Einsicht bereitgestellt hat. Neue Mitarbeitende müssen es innerhalb von sechs Wochen vorlegen. Die Kosten übernimmt der Verein. Die Einsichtnahme erfolgt durch die verantwortlichen Ansprechpersonen. Der Verein verpflichtet sich, die Führungszeugnisse in einem Abstand von vier Jahren erneut einzufordern.
Ehrenkodex
Alle Personen, die im Schwimmverein SC Hellas Wanne-Eickel e.V. tätig sind, haben den Ehrenkodex des LSB NRW zu unterschreiben und vorzulegen, siehe Anlage 2 Ehrenkodex des LSB NRW.
Qualifizierungsmaßnahmen / Schulungen
Die Verpflichtung auf den Ehrenkodex sowie Schulungen müssen spätestens alle zwei Jahre mit Unterstützung des Vereins erneuert werden.
Risikoanalyse
Die Risikoanalyse wurde für den Schwimmverein S.C Hellas Wanne-Eickel mit den folgenden Fachrichtungen durchgeführt:
- Ausbildung Schwimmen
- Vorstandsarbeit
- Berücksichtigt wurden darüber hinaus Wünsche und Anregungen der Teilnehmenden der Wassergymnastik
Die Risikoanalyse betrachtet nicht nur Trainer:innen und Kinder, sondern das gesamte Vereins- und Trainingsumfeld. Im Rahmen dessen wurden vor allem folgende Akteur:innen festgestellt:
- Mitarbeitende / Übungsleitenden / Trainer:innen
- Vorstand bzw. Vereinsverantwortliche
- Kinder und Jugendliche als Zielgruppe
- Mitglieder und Teilnehmende
- Peers (Gruppen von Gleichaltrigen)
- Eltern
- Betreuer:innen bzw. Personen bei Fahrten, Übernachtungen und Veranstaltungen externe Teilnehmende („Schnupperstunden“)
- andere Vereine im Rahmen des Teilens von Hallen bzw. Umkleiden
Auf der Suche nach spezifischen Risikofaktoren für interpersonelle Gewalt, wurde zunächst ein Blick auf die interne Organisation des Vereins geworfen und eine Ist-Analyse durchgeführt.
Aus den oben aufgeführten Gruppen- und Personenkonstellationen werden Verhaltensrichtlinien abgeleitet, die im folgenden Kapitel ausgeführt werden. Das Konzept soll dabei kein starres Konstrukt bilden, sondern im lebendigen Austausch wachsen.
Verhaltensregeln zur Prävention interpersoneller Gewalt
Umgang mit privaten Daten
Mit personenbezogenen Daten von Mitgliedern, Kindern, Jugendlichen, Eltern und Mitarbeitenden wird sensibel und vertraulich umgegangen. Dazu zählen insbesondere Namen, Kontaktdaten, Geburtsdaten, Gesundheitsinformationen, Schwimmabzeichen, Qualifikationen sowie Informationen aus Gesprächen oder Beschwerden.
Eine Weitergabe von Informationen erfolgt nur, wenn sie für den Trainings-, Wettkampf- oder Organisationsbetrieb notwendig ist. Dabei gilt: So wenig Daten wie möglich, so viele wie nötig. Sensible Informationen werden nicht über private Kanäle weitergegeben. Zuständigkeiten für Daten, Qualifikationsnachweise, Führungszeugnisse und Schulungsnachweise werden klar festgelegt und transparent dokumentiert.
Film- und Fotoaufnahmen
In Umkleiden, Duschen und sensiblen Bereichen besteht ein grundsätzliches Foto- und Filmverbot. Foto- und Videoaufnahmen im Trainings- oder Wettkampfbetrieb sind nur erlaubt, wenn sie einem klaren Zweck dienen, z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation oder sportliche Analyse und die Personen, die zu sehen sind, den Aufnahmen zugestimmt haben.
Vor der Veröffentlichung von Bildern wird geprüft, ob eine gültige Einverständniserklärung vorliegt. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Bilder werden vor Veröffentlichung durch eine verantwortliche Person geprüft. Es dürfen keine bloßstellenden, entwürdigenden, mehrdeutigen oder unangemessenen Situationen veröffentlicht werden. Dies gilt für Homepage, Presse, soziale Medien und Messengergruppen. Bei Siegerehrungen oder in ähnlichen Situationen ist auf Grund von möglichen Fotoaufnahmen mind. ein T-Shirts zu tragen.
Mediengruppen, WhatsApp und soziale Medien
Vereinsbezogene Kommunikationsgruppen dienen ausschließlich der Organisation des Trainings-, Wettkampf- und Vereinsbetriebs. Die Kommunikation erfolgt sachlich, wertschätzend und transparent. Einzelchats zwischen Übungsleitenden und minderjährigen Sportler*innen sind zu vermeiden. Informationen an Kinder und Jugendliche werden möglichst über offizielle Gruppen oder über die Eltern kommuniziert. Unangemessene Nachrichten, beleidigende Kommentare, Mobbing, Bloßstellungen oder das ungefragte Weiterleiten von Bildern und persönlichen Informationen sind untersagt.
Für jede Gruppe ist zu klären, wer verantwortlich ist, welche Inhalte erlaubt sind und an wen sich Mitglieder bei Problemen wenden können.
Umkleidesituation
Umkleiden sind besonders sensible Räume. Übungsleitende, Trainer:innen und Betreuende betreten Umkleiden nur, wenn dies aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen notwendig ist. In solchen Fällen wird vorher angeklopft und die Situation transparent angekündigt.
Eltern betreten Umkleiden nur in begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei sehr jungen Kindern, bei Unterstützungsbedarf oder bei Menschen mit Beeinträchtigungen. Kinder und Jugendliche sollen grundsätzlich altersangemessen zur Selbstständigkeit beim Umziehen angeleitet werden.
Situationen, in denen Übungsleitende, Trainer:innen und Betreuende alleine mit einzelnen Teilnehmenden in Umkleiden oder ähnlichen Räumen sind, sind in höchstem Maße zu vermeiden.
Bei unübersichtlichen Umkleidesituationen, gemeinsamer Hallennutzung oder Überschneidungen mit anderen Vereinen werden klare Bereiche und Zuständigkeiten festgelegt.
Duschsituation
Kinder und Jugendliche duschen grundsätzlich selbstständig und in angemessener Bade- bzw. Duschbekleidung, sofern dies aufgrund der räumlichen Situation erforderlich ist. Übungsleitende und Trainer:innen duschen nicht gemeinsam mit Teilnehmenden.
Eine Begleitung durch Übungsleitende erfolgt nur, wenn dies aus Sicherheits- oder Aufsichtsgründen notwendig ist. Dabei wird auf größtmögliche Distanz, Transparenz und Wahrung der Intimsphäre geachtet.
Körperkontakt und Hilfestellungen
Körperkontakt kann im Schwimmsport und bei Hilfestellungen, insbesondere in Anfängerkursen, notwendig sein, wird aber auf das fachlich notwendige Maß beschränkt. Es gilt der Grundsatz: so viel wie nötig, so wenig wie möglich. Hilfestellungen werden vorher angekündigt und erklärt. Soweit möglich, wird das Einverständnis der Sportler:innen eingeholt. Körperliche Unterstützung erfolgt sachlich, respektvoll und ohne Berührung intimer Körperbereiche. Grenzen der Kinder und Jugendlichen sind jederzeit zu respektieren.
In Not- und Rettungssituationen hat die Sicherheit Vorrang. Auch danach ist transparent zu erklären, warum ein Eingreifen notwendig war.
Einzelgespräche und 1:1-Situationen
Einzelgespräche, Beratungen oder besondere Trainingssituationen werden möglichst offen, transparent und mit Zugangsmöglichkeiten für Dritte geführt. Türen bleiben geöffnet oder die Gespräche finden in einsehbaren Bereichen statt.
1:1-Situationen zwischen Übungsleitenden und Kindern oder Jugendlichen sind zu vermeiden. Wenn sie nicht vermeidbar sind, werden sie vorher oder nachher transparent gemacht, z. B. gegenüber einer weiteren verantwortlichen Person oder den Eltern.
Fahrgemeinschaften und Begleitungen
Fahrgemeinschaften zu Trainings, Wettkämpfen oder Veranstaltungen werden transparent organisiert. 1:1-Situationen zwischen Übungsleitenden und minderjährigen Sportler:innen in Fahrzeugen sind grundsätzlich zu vermeiden.
Wenn eine Einzelmitnahme sich nicht vermeiden lässt, wird dies vorher mit den Eltern abgestimmt und gegenüber einer verantwortlichen Person dokumentiert. Beginn und Ende der Fahrt sollen transparent kommuniziert werden. Treffpunkte, Abfahrtszeiten und Zuständigkeiten werden vorab klar bekanntgegeben.
Fahrten, Wettkämpfe, Übernachtungen und Veranstaltungen
Bei Wettkämpfen, Trainingslagern, Auswärtsfahrten und Großveranstaltungen werden Zuständigkeiten, Aufsichtspflichten, Ansprechpersonen und Notfallwege vorab festgelegt. Es werden Anwesenheitslisten geführt.
Unterbringungen erfolgen alters- und geschlechterangemessen. Übernachtungen im privaten Bereich von Übungsleitenden, Trainer:innen oder Betreuenden sind ausgeschlossen. Bei Veranstaltungen mit Zuschauenden, Presse, Fotograf:innen oder anderen Vereinen gelten dieselben Schutzregeln wie im regulären Vereinsbetrieb.
Vor Wettkämpfen werden Eltern, Sportler:innen und Betreuende über Ablauf, Treffpunkte, Regeln und Ansprechpersonen informiert.
Eltern und Begleitpersonen
Eltern und Begleitpersonen sind wichtige Partner:innen im Vereinsleben. Gleichzeitig können durch Einmischung, übermäßigen Leistungsdruck oder Konflikte Risiken entstehen.
Eltern respektieren die Entscheidungen der Trainerinnen und Übungsleitenden während des Trainings und der Wettkämpfe. Kritik oder Sorgen werden sachlich und außerhalb der unmittelbaren Trainings- oder Wettkampfsituation angesprochen. Beleidigungen, Druck auf Kinder, aggressives Verhalten oder abwertende Kommentare gegenüber Sportler:innen, Trainer:innen, Kampfrichter:innen oder anderen Eltern des eigenen oder anderer Vereine werden nicht toleriert.
Eltern erhalten transparente Informationen über Abläufe, Regeln und Beschwerdewege. Sie dazu auch Kapitel 7.
Kommunikation und Fehlerkultur
Im Verein wird ein respektvoller, wertschätzender und grenzachtender Umgang gepflegt. Abwertende, sexualisierte, beleidigende, rassistische oder diskriminierende Sprache ist untersagt.
Fehler, Unsicherheiten und Beschwerden werden offen und sachlich besprochen. Ziel ist nicht Schuldzuweisung, sondern Schutz, Klärung und Verbesserung. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, bei Grenzverletzungen hinzusehen und angemessen zu reagieren.
Entscheidungswege, Zuständigkeiten und Kommunikationswege werden transparent gemacht, z. B. über Homepage, Handouts, Aushänge oder interne Übersichten.
Qualifikation, Führungszeugnis und Sensibilisierung
Alle Mitarbeitenden, Übungsleitenden und Trainer:innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen ihre persönliche und fachliche Eignung nachweisen. Dazu gehören je nach Aufgabe Qualifikationen, Schulungen, Rettungsfähigkeit, Erste-Hilfe-Nachweise, Führungszeugnis und die Anerkennung eines Ehrenkodex.
Neue Mitarbeitende werden vor oder zu Beginn ihrer Tätigkeit über Schutzkonzept, Verhaltensregeln, Zuständigkeiten und Beschwerdewege informiert. Schulungen zur Prävention interpersoneller Gewalt werden regelmäßig aufgefrischt.
Es wird eine Übersicht über vorhandene und fehlende Qualifikationen geführt, damit Zuständigkeiten und Anforderungen stets transparent sind.
Partizipation und Beschwerdemanagement
Kinder, Jugendliche, Eltern, Sportler*innen und Mitarbeitende müssen wissen, an wen sie sich bei Fragen, Sorgen, Beschwerden oder Beobachtungen wenden können. Die Ansprechpersonen werden sichtbar bekannt gemacht, z. B. auf der Homepage, in Informationsmaterialien und bei Veranstaltungen.
Beschwerden und Beobachtungen werden ernst genommen, vertraulich behandelt und sachlich dokumentiert. Betroffene Personen werden nicht gedrängt, sondern altersangemessen beteiligt. Hinweise werden nicht bagatellisiert. Bei Verdachtsfällen wird nicht eigenständig ermittelt, sondern nach dem festgelegten Interventionsweg gehandelt.
Konsequenzen bei Regelverstößen
Verstöße gegen die Verhaltensregeln werden nicht ignoriert. Je nach Schwere des Verstoßes können Gespräche, Ermahnungen, Auflagen, Ausschluss von Aufgaben, Entbindung aus Verantwortung, Meldung an zuständige Stellen oder weitere rechtliche Schritte folgen.
Der Schutz der betroffenen Person steht immer im Vordergrund. Gleichzeitig werden Vorgänge sachlich dokumentiert und Verfahrensschritte transparent mit den zuständigen Personen abgestimmt.
Netzwerkarbeit und Nachhaltigkeit
Der Verein arbeitet mit externen Fachstellen, Sportbünden, Jugendamt oder Beratungsstellen zusammen, wenn dies zur Prävention, Beratung oder Intervention notwendig ist. Informationen zu Hilfsangeboten werden regelmäßig aktualisiert und für Mitglieder zugänglich gemacht.
Das Schutzkonzept wird nicht als abgeschlossen verstanden, sondern regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Ergebnisse aus Risikoanalysen, Beschwerden, Schulungen und Erfahrungen aus dem Vereinsalltag fließen in die Fortschreibung ein.
Beschwerdemanagement und Krisenmanagement
Grundsatz
Der Schutz aller Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen des SC Hellas Wanne-Eickel e.V. besitzt höchste Priorität. Der Verein duldet keine Form von interpersoneller Gewalt, Machtmissbrauch, Diskriminierung oder Grenzverletzung.
Um Hinweise auf Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf reagieren zu können, verfügt der Verein über ein verbindliches Beschwerdemanagement sowie einen Kriseninterventionsplan. Beide Verfahren dienen dem Schutz der Betroffenen, der Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten sowie einer transparenten und verantwortungsvollen Bearbeitung von Beschwerden und Verdachtsfällen.
Alle Hinweise werden ernst genommen, sorgfältig geprüft und entsprechend der nachfolgenden Verfahrensweise bearbeitet.
Beschwerdemanagement
Ziele
Das Beschwerdemanagement verfolgt das Ziel,
- allen Mitgliedern einen niedrigschwelligen und vertrauensvollen Zugang zur Meldung von Beschwerden zu ermöglichen,
- Grenzverletzungen frühzeitig zu erkennen,
- Betroffene wirksam zu schützen,
- Fehlentwicklungen zeitnah zu korrigieren,
- das Vertrauen in die Schutzstrukturen des Vereins zu stärken sowie
- die Präventionsarbeit kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Beschwerden können sich auf das Verhalten von Trainer:innen, Übungsleitenden, Vorstandsmitgliedern, Mitarbeitenden, Sportler:innen oder sonstigen Vereinsangehörigen beziehen.
Beschwerdewege
Hinweise und Beschwerden können
- persönlich,
- telefonisch,
- per E-Mail,
- schriftlich oder
- digitales Meldeformular auf der Homepage (wird noch erstellt)
eingereicht werden. Meldungen können sowohl von betroffenen Personen als auch von Beobachtenden erfolgen. Kinder und Jugendliche werden altersgerecht über ihre Beschwerdemöglichkeiten informiert.
Grundsätze der Bearbeitung
Der Verein verpflichtet sich zur Einhaltung folgender Grundsätze:
- Vertraulichkeit
- Schutz der betroffenen Person
- sorgfältige und objektive Prüfung
- Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten
- Transparenz der Verfahrensschritte
- Dokumentation sämtlicher Maßnahmen
- konsequentes und verhältnismäßiges Handeln
Eine Vorverurteilung findet nicht statt. Gleichzeitig gilt: Der Schutz möglicher Betroffener hat stets Vorrang.
Bearbeitungsverfahren
Nach Eingang einer Beschwerde erfolgt folgendes Verfahren:
- Eingang der Meldung und Dokumentation.
- Bestätigung des Eingangs gegenüber der meldenden Person, soweit möglich.
- Erste Einschätzung der Situation durch die Schutzbeauftragten.
- Entscheidung über das weitere Vorgehen.
- Bei Bedarf Einbindung des Vorstandes und externer Fachberatungsstellen.
- Dokumentation sämtlicher Maßnahmen.
- Information der meldenden Person über den Abschluss des Verfahrens, soweit datenschutzrechtlich zulässig.
Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich zeitnah. Über notwendige Zwischenschritte werden Betroffene angemessen informiert.
Krisenintervention
Grundsatz
Besteht der Verdacht einer interpersonellen oder sexualisierten Gewalt oder liegt ein konkreter Vorfall vor, wird unverzüglich der Kriseninterventionsplan aktiviert.
Alle handelnden Personen orientieren sich dabei an den Grundsätzen:
- Ruhe bewahren.
- Betroffene schützen.
- Keine eigenen Ermittlungen durchführen.
- Verdachtsmomente dokumentieren.
- Fachliche Beratung hinzuziehen.
- Entscheidungen nicht allein treffen.
Krisenteam
Für schwerwiegende Verdachtsfälle wird ein Krisenteam gebildet.
Dieses besteht mindestens aus:
- den Schutzbeauftragten,
- einem Mitglied des Vorstandes,
- dem oder der Jugendwart:in.
Bei Bedarf werden externe Fachberatungsstellen oder juristische Beratung hinzugezogen.
Ablauf im Verdachtsfall
Abbildung folgt.
Qualitätssicherung
Das Verfahren zum Beschwerdemanagement und zur Krisenintervention wird regelmäßig überprüft.
Eine Evaluation erfolgt mindestens alle zwei Jahre sowie anlassbezogen nach relevanten Vorfällen.
Verantwortlich hierfür ist eine vom Vorstand einberufene Arbeitsgruppe, mindestens bestehend aus Vertreter:innen des Vorstandes und der Trainer:innen. Die Arbeitsgruppe kann z. B. durch Eltern oder weitere Interessensgruppen ergänzt werden.
Änderungen werden vom Vorstand beschlossen und allen Mitarbeitenden sowie den Mitgliedern in geeigneter Form bekanntgegeben.
Ansprechpersonen und Notfallkontakte
Im Falle eines ersten Verdachts auf sexualisierte oder interpersonelle Gewalt ist dies der vereinsinternen Ansprechperson zu melden. Diese wurde entsprechend geschult und ist für die federführende Bearbeitung verantwortlich (siehe Kap. 7.3.3 Ablauf im Verdachtsfall).
Vereinsinterne Ansprechpartner
Schutzbeauftragte (N.N.)
[EINFÜGEN: Name]
Telefon: [EINFÜGEN]
E-Mail: [EINFÜGEN]
Vorstand
Stella Kulke
Jugendwart:in
Simone Smolan
Alle weiteren für den Verein tätigen Ansprechpersonen und ihre Kontaktdaten sind auf der Vereinshomepage zu finden.
Kontakte und Hilfsangebote
Fachberatungsstelle
[EINFÜGEN: Name]
Telefon: [EINFÜGEN]
E-Mail: [EINFÜGEN]
Jugendamt
Fachbereich Kinder-Jugend-Familie
Telefon: 02323161651
E-Mail: jugendamt@herne.de
www.herne.de/Familie-und-Bildung/Beratung-und-Hilfe/Familien-und-Schulberatungsstelle/Beratung-bei-sexualisierter-Gewalt/
Polizei
Telefon: 110
Rettungsdienst
Telefon: 112
Kinder- und Jugendtelefon
Telefon: 11611
www.nummergegenkummer.de
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
Telefon: 0800 22 55 530
www.anrufen-hilft.de
Anlaufstelle für potenzielle Täter:innen
Das Netzwerk „Kein Täter werden“ bietet einen geschützten Raum für Menschen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen. Die Beratung und die Therapie erfolgen kostenlos. Für NRW ist die Zweigstelle in Düsseldorf zuständig:
Universitätsklinikum Düsseldorf
Tel.: 0211 811 9303
Mail: praevention@med.uni.duesseldorf.de
www.kein-taeter-werden.de/hilfesuchende
Verpflichtung des Vereins
Der S.C. Hellas Wanne-Eickel e.V. verpflichtet sich, Beschwerden und Verdachtsfällen mit der erforderlichen Sorgfalt, Vertraulichkeit und Konsequenz nachzugehen. Ziel aller Maßnahmen ist der bestmögliche Schutz der betroffenen Personen sowie die Förderung einer offenen, respektvollen und sicheren Vereinskultur.
Anlagen
Anlage 1: Dokumentationsbogen (wird auf Anfrage bereitgestellt)
Anlage 2: Ehrencodex Landessportbund
